In der Thomaskirche-Hausbruch trifft sich ein Kreis von Flüchtlingspaten oder auch Wegbegleitern. Diese Gruppe betreut Flüchtlinge, die an Ihren 18. Geburtstag aus der Erstversorgungseinrichtung entlassen werden. Diese Unterlagen wurden nach besten Wissenstand aus der Gruppe zusammengetragen. Ergänzt wurde das ganze durch die Infos der Gruppe die sich um Erwachsene Flüchtlinge und Ihre Familien kümmert. Sollte etwas nicht stimmen, bzw. Anregungen und Ergänzungen bitte an: Sven Anders <patenpapier@sven.anders.hamburg>.
Kopien und Weiterverarbeitung dieses Dokuments ist ausdrücklich erwünscht. Wir freuen uns über eine Rückmeldung wenn dieser Fahrplan für andere Gegenden genutzt wird, weil wir dann evtl. auch neue Anregungen bekommen.
Stand: 25.06.2016
Dieses Dokument gibt es auch als PDF Datei. Man kann es auch Ausdrucken. Bitte vorher überlegen, ob man es wirklich ausgedruckt braucht. Viele Informationen ändern sich häufig. Es ist besser hier nach einiger Zeit weider nachzusehen.
Eigentlich sollten die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in eine Jugendwohung (dort gibt es dann Betreuung durch einen Sozialarbeiter, d.H. Paten sind dort wahrscheinlich nicht nötig) oder eine Folgeunterkunft (hier gibt es keine so gute Betreuung) vermittelt werden. Dadruch das manche Flüchtlinge in eine WG eingezogen sind, gibt es manchmal eine gewisse Anspruchshaltung: Du musst mir eine (schöne) Wohung suchen. Das am besten mit dem Flüchtling besprechen. Jeder Flüchtling ist verschieden und hat verschiedenes erlebt.
Möglichst früh.
Helfen können dort Internetportale wie:
Wenn eine Zusage erfolgt den Mietvertrag NICHT unterschreiben sondern damit zum Grundsicherungsamt. Das geht erst ab dem 18. Geburtstag. Das Amt prüft den Mietvertrag innerhalb von wenigen Tagen. Erst wenn das Grundsicherungsamt bescheinigt das sie die Miete übernehmen, sollte man den Mietvertrag unterschreiben (sonst droht, dass der Flüchtling einen Vertrag unterschrieben hat, aber kein Geld vom Amt bekommt → Privatinsolvenz).
Eine 1 Personen-Wohnung / WG darf höchsten 50 m² haben und 348,50 € Kaltmiete kosten. Bei einer WG werden Abschläge davon vorgenommen. Im Zweifel aber beim Grundsicherungsamt einen Antrag stellen, denn das Ziel des Grundsicherungsamt ist es „Wohnungslosigkeit zu vermeiden“.
Ist der Flüchtling länger als 6 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft in Deutschland kann er sich eine Wohnung suchen. Das Grundsicherungsamt prüft ob der Flüchtling eine Bleibeperspektive hat (vermutlich länger als 1 Jahr in Deutschland leben wird). Das ist bei Flüchtlingen die aus einem Land kommen in das nicht abgeschoben werden kann (Abschiebe-Stopp-Liste der Behörde für Inneres) der Fall.
Die Miete und die Kaution kann direkt vom Sozialamt an den Vermieter überwiesen werden (das sollte man auch tun). Das ist für manche Vermieter eine Argument die Wohnung an einen Flüchtling zu vermieten. Bei Studenten kann es halt sein dass die Miete nicht kommt....
Kosten die das Grundsicherungsamt z.B. nicht übernimmt:
Links:
Möbel organisieren:Bett, Matratze, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Geschirr. Schön ist sicher auch: Internet (WLAN) (Die meisten Flüchtlinge haben ein Smartphone),PC/Laptop, Fernseher (gibt es auch als Lösung für den PC, damit kann man dann eher Deutsch lernen), Fahrrad.
Das Grundsicherungsamt (s.u.) braucht eine Kopie des Übergabeprotokoll. Bei „E-Bay Kleinanzeigen“ oder im Wochenblatt gibt es häufig gebrauchte Möbel für geschenkt oder wenig Geld. Beim Einzug auf um ein Übergabeprotokoll bitten. Das Sozialkaufhaus (IN Via) in Harburg hatte nach unserer Meinung nach zu hohe Preisen (Stand 03/2016).
Wichtig: Namen an Klingelschild und Briefkasten anbringen
Dem Flüchtling die Umgebung zeigen: nächster Briefkasten, Supermarkt (ALDI/LIDL), Bus/Bahn
Links:
Der Flüchtling muss seine Unterkunft am 18. Geburtstag morgens verlassen. Da dass in den seltensten Fällen der 1. des Monats ist. Braucht man ggf. eine Übergangslösung. Die Gemeinde Willstorf hat eine Notwohnung. Die Gemeinde Hausbruch denkt darüber nach eine einzurichten. Der Flüchtling kann auch bei jemanden privat einziehen. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist theoretisch nach 14 Tagen erforderlich (s.u.). Praktisch bekommt man so schnell keinen Termin dort. Wichtig ist der Erstunterkunft die neue Anschrift mit zuteilen, damit die Post nachgesendet werden kann, oder dort regelmäßig nach Post zu fragen.
Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Pastor Ralf Böhme, Tel.: 040 / 65 79 72 29. E-Mail: boehme.2001@gmx.de
Thomaskirche, Lange Striepen 3 A, 21147 Hamburg Susanne Lindenlaub-Borck, Tel.: 796 68 87
Die Kür ist: In der Aufregung trotzdem daran denken, dass der Flüchtling Geburtstag hat und z.B. einen Kuchen oder ähnliches kaufen/backen.
Bei jeder Haspa Filiale kann ein Jugendkonto eröffnet werden. Bei anderen Banken war das wesentlich komplizierter. Am besten vorher anrufen, damit die Filiale auch Zeit hat. Die Karte und PIN kommen dann in ein paar Tagen der Post. Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker erklären. Ablage für Kontoauszüge anlegen.
Benötigte Unterlagen: Aufenthaltsgestattung oder Duldung, Meldebestätigung
Im Anschluss: Die Kontonummer an das Grundsicherungsamt schicken. Das geht auch, wenn die Karte noch nicht da ist. HASPA Hotline: 040-3579-0
Die Filiale im Phönix-Center hat auch Samstags geöffnet.
Bei jedem Einwohnermeldeamt in Hamburg kann der Flüchtling sich anmelden. Dafür kann man Termine im Internet oder per Telefon (Behördennummer: 040-115) vereinbaren. Manchmal springt jemand ab und man bekommt schnell einen Termin, in der Regel gibt es aber erst welche in 6 Wochen. Man muss sich aber innerhalb von 14 Tagen ummelden. Deshalb einfach mit dem Flüchtling hingehen und um Verständnis bitten, dass wir vor 6 Wochen noch nicht wussten wohin der Flüchtling umzieht.
Benötigte Unterlagen: Vermieterbescheinigung
Kopie der Meldebestätigung an: Ausländerbehörde (mit Aktenzeichen), AOK Bremen, Grundsicherungsamt, HASPA, Ersteinrichtung
Kurz nach der Anmeldung meldet sich die GEZ (Fernsehen)
Kundenzentrum Süderelbe, Neugrabener Markt 5, 21149 Hamburg
Behördennummer (für ganz Hamburg): 040-115
Das Grundsicherungsamt ist in dem Bezirk wo der Flüchtling wohnt. Es ist zuständig für den Lebensunterhalt (sofort ab dem 18. Geburtstag, eine Unterkunft ist dafür nicht erforderlich) und man kann besondere Hilfen z.B. ein Bett für die kahle Wohnung dort beantragen. Das Grundsicherungsamt bezahlt die Miete und die Kaution. Für letztere wird eine (Konto Pfändung) verlangt, die der Flüchtling unterschreiben muss (das muss auch jeder Harz 4ler).
Die Grundsicherung kann bar ausgezahlt werden (Zeitraubend) oder überwiesen werden (siehe Haspa)
Leistungen des Grundsicherungsamts werden nur bis zum Tag des Auslaufens der Aufenthaltsgestattung übernommen. Um einen lückenlosen Leistungsbezug zu sichern ist es daher erforderlich, sofort nach Erneuerung der Aufenthaltsgestattung (bei der Ausländerbehörde) eine Kopie der neuen Aufenthaltsgestattung beim Grundsicherungsamt einzureichen.
Sobald ein positiver Asylbescheid vom BAMF vorliegt, ist nicht mehr das Grundsicherungsamt, sondern in der Regel das JobCenter für die Leistungserbringung zuständig (und zwar unabhängig davon, ob der Aufenthaltstitel formal bei der Ausländerbehörde aktualisiert wird oder nicht). Daher mit dem Bescheid des BAMF beim Grundsicherungsamt einen Einstellungsbescheid beantragen und mit diesem dann beim JobCenter den weiteren Leistungsbezug beantragen.
Gesetzliche Grundlage: Asylbewerber Leistungsgesetz oder Sozialhilfegsetz oder Altenhilfe.
Benötigte Unterlagen (nicht alle sofort): Mietvertrag mit allen Anlagen, Übergabeprotokoll, Meldebestätigung, Kontonummer, Bericht von der EVE, dass sie eine Unterbringung in einer Mietwohung befürworten
Auch wenn es rechtlich unklar ist, verlangt das Grundischerungsamt neuerdings eine Bestätigung des jetzigen Maßnahmenträgers (also LEB / EVE7) beizubringen, aus der hervorgeht, dass eine Unterbringung in einer Privatunterkunft / Jugendwohnung / WG-Zimmer befürwortet wird. Die Mitarbeiter der EVE7 haben eine entsprechende Bestätigung auf ihrem Briefpapier ausgedruckt und untergeschrieben/ gestempelt.
Man bekommt hier:
Behördenfinder Hamburg: Grundsicherungsleistungen, Suchmaske für Straßenname
Grundsicherungs und Sozialamt Harburger Rathausforum 1, Zimmer 2.042, Telefon: 040 428-28-5368
Öffnungszeiten: Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Zahlstelle, Adresse: Harburger Ring 33, 21073 Hamburg, Öffnungszeiten: Montag 8.00 – 13.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Nähere Infos: Webseite zum Asyblg
Jobcenter Süderelbe, Telefon: 040 / 24851999 , Email: team-arbeit-hamburg.Neugrabener-Markt@jobcenter-ge.de Adresse: Neugrabener Markt 5, 21149 Hamburg,
Team A, B, C: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 15.30 – 17.00 Uhr (für Berufstätige) Anmeldung: bis 11.00 Uhr
unter 25 Jahre, Adresse: Neue Straße 50, 21073 Hamburg, Eingangsbereich Erdgeschoß, Team J1, J2: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Anmeldung: bis 11.00 Uhr
( Bitte zunächst Team Aschenland ansprechen), Unterstützung bei der Wohnungssuche nach Erhalt des Aufethaltstitels Harburger Rathausforum1, 21073 Hamburg, Tel.: 040-42871-2720/2266 Telefonische Sprechzeit für Geschäftszimmer und Sachbearbeitung zur Terminvergabe: Di 10-12.Uhr, Do 14-16 Uhr Telefon-Nr.: Geschäftszimmer: 040-428 71 – 2628 Beratung für bleibeberechtigte, wohnungsberechtigte Zuwanderer, Aussiedler und Obdachlose Bewohner: - Dringlichkeitsbestätigung, -Anerkennung als dringlich Wohnungssuchender , -Einstufung des Wohnungssuchenden, -Befristung der öffentlichen Unterbringung, -Unterstützung bei der Wohnungssuche, -Beratung zu sozialen Fragen , die mit der Wohnsituation zu tun haben
Hinter der Wohnbrücke Hamburg stehen Vertreter der Wohnungswirtschaft, von Stiftungen, Willkommens-Initiativen und sozialen Einrichtungen, Behörden sowie der Kirche. Die Wohnbrücke Hamburg vermittelt Wohnungen an Geflüchtete. Die so zustande kommenden Mietverhältnisse werden durch geschulte ehrenamtliche Wohnungslotsen zusätzlich begleitet. Diese Betreuung fördert die Integration der Neumieter in ihrem neuen Wohnumfeld. Der Vermieter hat mit dem Wohnungslotsen einen verlässlichen zusätzlichen Ansprechpartner. Die Wohnbrücke Hamburg als professionelle Organisation unterstützt die Wohnungslotsen und vermittelt bei Schwierigkeiten.
WebseiteÖffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle ( ÖRA), Harburger Rathausforum 1, 21073 Hamburg, Sprechzeiten: Montag: 17.00 – 18.30 Uhr, Mittwoch: 17.00 – 18.30 Uhr
Rechtsberatung und praktische Hilfestellung für Menschen mit niedrigem Einkommen, Bitte Leistungsbescheid / Einkommensbeleg mitbringen!!
Weitere Links zu Rechtsberatung:
Normale Medizinische Versorgung über Haus und Fachärzte, ärztlichen Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser oder die Notfallpraxis Altona, Kinderärztlicher Notdienst im KH Maria Hilf, Notfalls bei akuter Lebensgefahr natürlich auch 112
Arztsuche (mit Fremdsprachen) Kassenaerztliche Vereingung
Erweiterte medizinische VersorgungClearingstelle für besonders Schutzbedürftige ( minderjährige, chronisch Kranke, Gewaltopfer, auch Vergewaltigung)Webseite der Clearingstelle (Andrea Niethammer,Telefon 040 - 28 40 79 – 123, niethammer@fz-hh.de, Alice Stadler, Telefon 040 - 28 40 79 – 128, stadler@fz-hh.de)
Therapie und Trauma Links auf Unterseite: Medizin und Therapie vom Flüchtlingsnetzwerk Hamburg
Durch die Ummeldung wird die GEZ aktiv. Hier sollte man eine Gebührenbefreiung beantragen. Das geht über das Internet man muss dann ein Formular ausdrucken und mit einem speziellen Bescheid: "Bescheinigung zur Vorlange an die GEZ" (man könnte auch den Original Zulagenbescheid verschicken, machen wir aber nicht :-) ) vom Grundsicherungsamt an die GEZ schicken
Das Bundesministerim für Famile, Senioren, Frauen und Jugend dazu:
(Quelle: www.familien-wegweiser.de ->Stichwortverzeichnis )
„Im Kinder- und Jugendhilferecht gilt als "junger Volljähriger", wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist. In der Regel erfolgt die Hilfegewährung nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, nur in begründeten Ausnahmefällen darüber hinaus.
Junge Volljährige können auch noch einen eigenen Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben. Den Antrag müssen sie allerdings selbst stellen.
Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll "Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung" gegeben werden. Anhaltspunkte für einen solchen Hilfebedarf sind beispielsweise:
Die Leistungen umfassen eine flexible Mischung aus unterschiedlichen Hilfeformen wie Beratung (z.B. bei Sucht), Unterstützung (z.B. bei der Wohnungssuche, Behördengängen, Freizeitaktivitäten) bis hin zu therapieähnlichen Formen.
Wie bei den Hilfen zur Erziehung stellt der Sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes den Bedarf fest. Die Hilfegewährung ist, wenn sie "aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig" ist, eine "Soll-Vorschrift". Das heißt, sie darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.Bei Maßnahmen längerer Dauer - über 3 Monate bzw. in Abhängigkeit von der jeweiligen Hilfeart - soll dies mit anderen Fachkräften zusammen im Rahmen eines Hilfeplans erfolgen.
Hamburg Behördenfinder: ASD Suchmaske nach Straße
(Zitat ende)
Sollte dem Flüchtling ein Sozialarbeiter zugewiesen werden muss der ASD regelmäßig prüfen ob beim jungen Erwachsenen noch Bedarf besteht (im rein pädagogischen Sinne), i.d.R. alle 3 bis 6 Monate. Wahrscheinlich wird er bald nur noch sehr wenig / bis keine Unterstützung gebrauchen oder wird dann an die geeigneten Stellen verwiesen (Stichpunkt: Sozialraumorientiertes Arbeiten/ Zentralisierung im Zuge der Politik).
Die Flüchtlinge sollten auf jeden Fall einen Antrag stellen. Ich empfehle einen formlosen Antrag, man kann sich an dem Forumlar2 orientieren, ich würde aber bestimmte Sätze (z.B. "Mir ist bekannt das für die Gewährung .. ein Kostenbeitrag zu leisten ist.) weglassen, auch die Angaben zur Mutter und zum Vater sollten dem Jugendamt bereits vorliegen und wenn nicht, kann es ja nachfragen. Wichtig ist der Satz: "Ich beantrage(n) beim Jugendamt eine in Abstimmung mit mir für geeignete Hilfe zur Erziehung aus den Hilfemaßnahmen gemäß §§ 27 ff. SGB VIII". Der Antrag kann ruhig vom Jugendlichen selbst (mit Rechtschreibfehlern etc.) geschrieben werden, desto glaubwürdiger ist es.. Beispiele für Sätze könnten sein: Ich verstehe die Behördenpost nicht (gerne auch ein Beispiel). Ich weiss nicht wo ich zum Arzt gehen soll, wenn ich krank bin.... Ich brauche Hilfe bei meinen Finanzen...
Natürlich können wir ehernamtliche viele dieser Dinge auch machen, aber es ist Aufgabe der Behörde sich darum zu kümmern und ermöglicht uns mehr Schöne/Sinnvolle Dinge mit dem Flüchling zu machen (die Gegend Kennenlernen, Deutsch lernen, ...) Und mal ehrlich sich um den GEZ Bescheid zu kümmmern macht ja irgendwie auch nicht glücklich, oder?
Wichtig: Bei der Behörde nicht telefonisch/mündlich abwimmeln lassen. In jedem Fall einen Antrag stellen. Es ist sehr unwarscheinlich dass dieser Komplett abgelehnt wird, und dann kann man widerspruch einlegen.
Region Süderelbe - Allgemeiner Sozialer Dienst, Neugrabener Markt 5, 21149 Hamburg
Telefon: 040 42871-5328 Fax: 040 42790-7392, Raum: 312 (ein Teil des Amtes in der Grot Enn, die Hauptadrsse ist aber nach wie vor am Neugrabener Markt (telefonisch Auskuft vom 03.05.16).
Mo 10-16, Di 10-16, Mi 13-16, Fr 10-14 Uhr. Donnerstags geschlossen.
Region Harburg - Allgemeiner Sozialer Dienst Harburger Ring 33, 21073 Hamburg
Telefon: 040 42871-2593 040 42790-7435 Raum 102
Mo 10-16, Di 10-16, Mi 13-16, Do 10-16, Fr 10-14 Uhr
Die Krankenversicherungskarte wird vom Grundsicherungsamt beantragt. Man bekommt von diesem vorab eine Bescheinigung für die Übernahmen von Arztkosten.
Verbraucherzentrale Hamburg: Flüchtlinge informationen zur Gesundheitsversorgung
Service-Telefon AOK Bremen: Telefon: 0421 17610 Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen
Der Flüchtling wird bei der Einreise geimpft.
Frage: wie geht es weiter, Zahnvorsorge, weitere Impfungen?
Amt Tag wo die Aufenthaltsgenehmigung ausläuft oder eine paar Tage vorher (die EVE Cuxhavener Straße sagt es ginge nur 1 Tag vorher, im Internet steht es aber anders: 1-2 Wochen vorher) zur Ausländerbehörde gehen. Früh kommen → früh gehen.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum verlängert, d.H. wenn man 1 Woche früher hingeht, ist der nächste Termin wieder 1 Woche früher. Deshalb ist ers auf jeden Fall ratsam nicht viel zu früh zu gehen.
Rat von einem Vormund: Immer eine Kopie der aktuellen AG machen. Die gehen manchmal verloren bei den Jugendlichen.
Leistungen des Grundsicherungsamts werden nur bis zum Tag des Auslaufens der Aufenthaltsgestattung übernommen. Um einen lückenlosen Leistungsbezug zu sichern ist es daher erforderlich, sofort nach Erneuerung der Aufenthaltsgestattung (bei der Ausländerbehörde) eine Kopie der neuen Aufenthaltsgestattung beim Grundsicherungsamt einzureichen.
Zentrale Ausländerbehörde (bei nicht gesicherten Aufenthalt, Duldungen bzw Verlängerungen, Einbürgerungen), Amsinckstraße 28, 20097 Hamburg
850m von S-Bahn Hammerbrook oder Bushaltestelle: Lippeltstraße
Harburger Rathauspassage 2, 21073 Hamburg
Zuständig für Belange ausländischer Staatsangehöriger mit gesicherten Aufenthalt. Verlängerung von bestehenden Aufenthaltsgenehmigungen
Sprechzeiten d. Info-Schalters Montag: 8.00 – 16:00 Uhr, Dienstag: 7:00 – 14:00 Uhr Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr Termine mit den Sachbearbeitern am Info-Schalter oder telefonisch vereinbaren.
Kontakt zur Schule aufnehmen. z.B. dem Flüchtling einen Brief an den Klassenlehrer mitgeben.
Die Schule kümmert sich um die Fahrkarte (nach Informationen (02/2016) soll sich das ändern, unklar ist wer dann die Fahrkarte bezahlt.). Die Fahrkarte wird nur ausgestellt, wenn die Schule mehr als 7 km weit weg ist (zu Klären: Wer bezahlt sie sonst, 5km sind ja auch schon weit?)
Die Erstversorgungseinrichtung Cuxhavener Straße empfiehlt das die Jugendlichen 30-50€ für einen Anwalt bei der Anhörung zurücklegen sollen. Ein Anwalt für die Anhörung kostet ca. 400 € (wenn er keine extra Vereinbarung verlangt). Es gibt 24 Fragen die helfen auf die Situation vorzubereiten. Es gibt aber auch Ehrenamtliche die auf die Anhörung vorbereiten. Man kann nicht erfragen, wann die Anhörung ist.
Adresse der Ausländerbehörde siehe „Aufenthaltsgenehmigung (AG) verlängern“
Spaldingstr. 41, 20097 Hamburg 040 88 23 86 82 Fax: 040 63 67 31 02Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: 8-14h, Fr: 8-13h, Mi: geschlossen
flucht•punkt Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge
Eifflerstraße 3, -22769 Hamburg Tel +49 (0)40 / 432 500-80, Fax +49 (0)40 / 432 500-75
Offene Sprechstunde mittwochs von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Bei einem abgelehnten Asylbescheid hat man im schlimmsten Fall nur eine Woche Zeit Widerspruch einzulegen. Darum auf jeden Fall nach der Anhörung darauf achten, dass täglich der Briefkasten geleert wird. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen rät: Bewahren Sie den Brief zusammen mit dem Briefumschlag (!) auf, denn mit dem auf dem Briefumschlag genannten Datum beginnt die Frist, innerhalb derer Sie gegen eine Ablehnung gerichtlich vorgehen können.
Sobald ein positiver Asylbescheid vom BAMF vorliegt, ist nicht mehr das Grundsicherungsamt, sondern in der Regel das JobCenter für die Leistungserbringung zuständig (und zwar unabhängig davon, ob der Aufenthaltstitel formal bei der Ausländerbehörde aktualisiert wird oder nicht). Daher mit dem Bescheid des BAMF beim Grundsicherungsamt einen Einstellungsbescheid beantragen und mit diesem dann beim JobCenter den weiteren Leistungsbezug beantragen.
Bei allen was zu tun ist, auch immer mal etwas schönes Unternehmen. Z.B. einen Hafenbummel, zusammen/gegenseitiges Kochen...
Bitte hier gerne noch Anregungen!
Für Kinder und Jugendliche gibt es Fördermöglichkeiten für Vereinssport. Erwachsene sind bei Vereinsbeiträgen auf Spenden oder Eigenleistung angewiesen
Arbeit ist in der Regel erstmal nicht gestattet. Es sei denn die Ausländerbehörde genehmigt es (das ist bei Ausbildung eher möglich als bei Arbeitsplätzen). Auch ein Praktikum darf nicht ohne Genehmigung gemacht werden. Bitte auch nicht den Flüchtling Geld fürs Rasenmähen geben. Es droht ein Verfahren wegen Schwarzarbeit und dann ist es für den Flüchtling noch schwerer eine Genehmigung für Arbeit zu bekommen. Ein Genehmigung wird in der Regel nur für einen Arbeitgeber ausgestellt.
Erlaubt sind: Schule, Schulpraktika und hospitieren (also nur zusehen, wie andere arbeiten)
Eine Arbeitsgenehmigung wird in der Regel in die Aufenthaltsgestattung/Duldung eingetragen und ist in der Regel an einen Arbeitgeber gebunden.
Ist der Flüchtling länger als 48 Monate in Deutschland kann er eine universelle Arbeitserlaubnis für jede (nicht selbständige) Beschäftigung bekommen. Dafür muss er allerdings selbst bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellen.
Achtung: Es gab am 01.08.2015 ein paar Erleichterungen für Praktikas für Flüchtlinge, die betreffen aber nur ob die Arbeitsargentur zustimmen muss. In jedem Fall muss die Ausländerbehörde zustimmmen. Die Ausländerbehörde fragt dann, je nach Gesetzeslage ggf. auch noch die Arbeitsargentur.
Adresse siehe: Aufenthaltsgenehmigung (AG) verlängern
Flüchtlingsrat Baden Würtenberg: Flyer Arbeitserlaubnis.
deutsch@insuederelbe.de siehe auch Unterseite Arbeit vom Flüchtlingsnetzwerk Hamburg
Diakonisches Werk Hamburg, Königstraße 5, 22767 Hamburg, Tel 040 30620366Webseite
Eine Privathaftpflichtversicherung wird nicht vom Grundsicherungsamt übernommen, muss daher privat abgeschlossen und bezahlt werden, Kosten ca. 30-50€ pro Jahr. Dies sollte zum Schutz der Jungen auf jeden Fall gemacht werden
Versicherungs-Verglich bei Financesouct24.deDamit auch alle ehrenamtliche wissen, welche Regeln für die Unterkunft am Aschenland gelten: Hier die Hausordnung
Sprechzeiten Fördern und Wohnen Am Aschenland: Mo, Di, Do 9.30-11.30 und 13.00 -14.30, Fr. 9.30-11.30, Mittwoch geschlossen ( Verweisberatung, die Mitarbeiter geben Auskunft zu den Stellen, an die die Bewohner sich wenden können)
(Rufbereitschaft: 0171 / 307 81 38, Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen werktags ab 17.00 Uhr bis 23.00 Uhr, freitags von 15.00 bis Montag 7.00 Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen durchgehend, an die Rufbereitschaft. Bei anderen akuten Notfällen, wie z.B. medizinischen Notfällen, rufen Sie bitte Polizei, Rettungswagen bzw. Feuerwehr. Es ist nicht erlaubt, eigenmächtig, Firmen für Notfallmaßnahmen zu beauftragen. Der Auftrag wird nur durch unsere Rufbereitschaft erteilt. )
Maretstraße
(auch für Väter)
Stubbenhof 20 Mo Mi Fr 9-13 / An der Falkenbek 4
Telefon: 0800 / 45555-30 und -33 Email: Familienkasse-Hamburg@arbeitsagentur.de Adresse: Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr (für Berufstätige) Flyer: Kindergeldanspruch Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge
Bezirksamt Harburg, Soziales Dienstleistungszentrum, Elterngeldstelle, Harburger Rathausforum 1, 21073 Hamburg, Beantragung von Elterngeld, Öffnungszeiten: Dienstag: 8.00 – 16.00, Donnerstag: 8.00 – 16.00
Anspruch: Auszug aus der Veöffentlichung des BAMF: Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen.
Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder war. Erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren kann Elterngeld erhalten, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt.
Lassen Sie sich über die genauen Regelungen beraten.
Schulinformationszentrum – SIZ, Telefon: 040 / 42899-2211 Email: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de Adresse: Hamburger Str. 125a, 22083 Hamburg Öffnungszeiten: Montag 9.00 – 17.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 17.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag:10.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 – 13.00 Uhr
( Kopie von der Homepage) Beratung von Schülern ohne deutsche Sprachkenntnisse Bitte vereinbaren Sie für die Einschulung einen Gesprächstermin. Sie erreichen das Schul Informations Zentrum montags und dienstags zwischen 9 und 17 Uhr, mittwochs und freitags zwischen 9 und 13 Uhr und donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 428 99 22 11.
Zielgruppe: Ausländische Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland, deren Sprachkenntnisse den Besuch einer Regelklasse ausschließen, werden für die Dauer von 12 Monaten in Vorbereitungsklassen eingeschult.
Es findet ein Beratungsgespräch statt, in dem festgestellt wird, welche Vorbereitungsklasse für den einzelnen Schüler in Frage kommt.
Unterlagen: Ausweispapier oder Geburtsurkunde (falls vorhanden) Hamburger Meldebestätigung (falls vorhanden) Gebühren: Für die Beratung werden keine Gebühren erhoben.
Bezirksamt Harburg: Fachamt Jugend- und Familienhilfe, Unterhaltsvorschussleistungen, Wilhelmstraße 33, 21073 Hamburg Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen Information des Familienwegweisers des Bundes: Unterhaltsvorschuss für Ausländerinnen und Ausländer: Neben deutschen Kindern und ihren alleinerziehenden Elternteilen können auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland wohnen, Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen. Hierbei wird zwischen freizügigkeitsberechtigten und nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern unterschieden. Regelungen für freizügigkeitsberechtige Familien: Für freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger. Ansprüche nicht freizügigkeitsberechtigter Familien :Andere ausländische Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind beziehungsweise der alleinerziehende Elternteil eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Ausländerinnen und Ausländer, die zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Studiums oder Schulbesuchs haben oder die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung für höchstens sechs Monate besitzen, erhalten keinen Unterhaltsvorschuss. Das betrifft auch Personen, die als Asylbewerberin oder Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft.
(Geburtsurkunden etc.) Standesamt Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg, Öffnungszeiten: Montag: 8:00 – 12:00 Uhr , Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
über: Spenden@insuederelbe.de
Viele Flüchtlinge können nicht schwimmen. Die DLRG Seevetal bietet einen Schwimmkurs für Flüchtlinge an. Es kann im Zweifel auch nicht schaden bei anderen Schwimmvereinen oder beim DLRG Harburg/Hamburg anzufragen